Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung)
Telefon: +030 21799510
E‑Mail: info@qcare.berlin
Berlin
Was wir unter ambulanter Pflege verstehen
Ambulante Pflege bedeutet: selbstbestimmt zuhause leben – mit der Unterstützung, die Sie brauchen. Wir arbeiten auf Augenhöhe, binden Angehörige ein und planen Einsätze transparent.
- Fester Ansprechpartner und kleines, verlässliches Team
- Individuelle Ziele statt Standardprogramme
- Kultur- und LGBTQ+‑kompetente Pflege – queer care mit Herz
Lassen Sie sich kostenlos beraten!
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie das passende Betreuungsangebot finden?
Unser Versprechen: Diversitätssensible Pflege
Berlin ist vielfältig – Pflege sollte es auch sein.
Q‑CARE achtet besonders auf die Lebenswege und Bedürfnisse der LGBTQ+‑Community und von Menschen mit Migrationsgeschichte. Respekt, Zugehörigkeit und sichere Räume sind für uns selbstverständlich.
Unterstützung bei der täglichen Körperpflege inklusive Hilfe rund ums Aufstehen/Zu-Bett-gehen.
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An- und Auskleiden
- Teilwaschen
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen
(Vergütung 25,51 €)
Körperpflege in kleinerem Umfang – für einen gepflegten Start in den Tag.
- An- und Auskleiden
- Teilwaschen
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen
(Vergütung 17,01 €)
Umfangreiche Körperpflege inklusive Waschen/Duschen – ohne Vollbad.
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An- und Auskleiden
- Waschen/Duschen
- Rasieren
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen
(Vergütung 38,30 €)
Umfangreiche Körperpflege inklusive Vollbad.
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An- und Auskleiden
- Waschen/Duschen/Baden
- Rasieren
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen
(Vergütung 51,02 €)
Große Körperpflege (ohne zusätzliche Hilfe beim Aufstehen/Zu-Bett-gehen).
- An- und Auskleiden
- Waschen/Duschen
- Rasieren
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen
(Vergütung 34,01 €)
Unterstützung beim Lagern sowie beim Betten und Mobilisieren im Bett.
- Lagern, Bett machen/richten
- Mobilisieren beim Betten
Hinweis: LK 05 ist nur in Kombination mit mindestens einem weiteren Leistungskomplex abrechenbar.
(Vergütung 8,50 €)
Unterstützung rund ums Essen und Trinken – sicher und hygienisch.
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essplatzes
- Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
- Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
(Vergütung 21,30 €)
Hilfen/Unterstützung bei Blasen- und/oder Darmentleerung inklusive Entsorgung von Ausscheidungen.
Hinweis: LK 07a ist nur in Kombination mit mindestens einem weiteren Leistungskomplex abrechenbar.
(Vergütung 6,77 €)
Erweiterte Unterstützung inkl. Vorbereitung und Intimpflege.
- An- und Auskleiden
- Hilfe/Unterstützung bei Blasen- und/oder Darmentleerung (z. B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung)
- Intimpflege
Hinweis: LK 07b ist neben den Leistungskomplexen 01 bis 04 nicht abrechenbar.
(Vergütung 17,01 €)
Unterstützung beim sicheren Rausgehen und Heimkommen.
- An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppensteigen
(Vergütung 5,94 €)
Begleitung zu Terminen, bei denen persönliches Erscheinen erforderlich ist und ein Hausbesuch nicht möglich ist.
Hinweis: Keine Spaziergänge, keine kulturellen Veranstaltungen.
(Vergütung 51,02 €)
Hilfe beim Heizen – von Material bis Entsorgung.
- Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
- Entsorgung der Verbrennungsrückstände
- Heizen
(Vergütung 9,91 €)
Leichte hauswirtschaftliche Unterstützung.
- Aufräumen der Wohnung
- Trennung/Entsorgung des Abfalls
- Spülen/Aufräumen
Hinweis: LK 11a ist nur in Kombination mit mindestens einem weiteren Leistungskomplex abrechenbar.
(Vergütung 7,43 €)
Umfassende Reinigung der Wohnung.
- Trennung/Entsorgung des Abfalls
- Reinigung von Bad, Toilette, Küche sowie Wohn-/Schlafbereich
- Staubsaugen/Nassreinigung
- Spülen/Staubwischen
- inkl. Reinigungsarbeiten an Fenstern, Türen, Schränken oder Lampen (ohne Tritthilfe)
(Vergütung 22,29 €)
Aufwändige Aufräumarbeiten bei besonderen Anlässen (keine Entrümpelung), z. B. nach Renovierung, nach längerer Abwesenheit, Frühjahrsputz.
Hinweis: LK 11a, 11b und 11c sind nicht nebeneinander abrechenbar.
(Vergütung 99,06 €)
Unterstützung im Bereich Wäsche und Kleidung.
- Wechseln der Wäsche (auch Bettwäsche)
- Pflege der Wäsche und Kleidung (z. B. Bügeln, Ausbessern)
- Einräumen der Wäsche
(Vergütung 39,62 €)
Planung und Einkauf für den täglichen Bedarf.
- Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes
- Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfs
- Einräumen der eingekauften Gegenstände
(Vergütung 19,81 €)
Warme Mahlzeit frisch zubereitet (nicht bei warmem Essen auf Rädern).
- Kochen
- Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches
- Spülen des verwendeten Geschirrs
- Reinigen des Arbeitsbereiches
(Vergütung 22,29 €)
Zubereitung/Anrichten einer Mahlzeit – auch bei warm angelieferter Kost (z. B. Essen auf Rädern).
- Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
- Spülen des verwendeten Geschirrs
- Reinigen des Arbeitsbereiches
(Vergütung 7,43 €)
Start der Versorgung mit Anamnese, Beratung und Pflegeplanung.
- Anamnese, Information und Beratung
- Pflegeplanung
- Angebot eines Pflegevertrages
(Vergütung 57,79 €)
Folgebesuch bei besonderem Anlass (z. B. gravierende Veränderung des Pflegezustands oder notwendige Erhebung von Pflegerisiken), wenn dadurch i. d. R. eine Anpassung des Pflegevertrags erforderlich wird.
(Vergütung 24,77 €)
Pauschale je Einsatz im Tagdienst (außerhalb von LK 17b).
(Vergütung 5,37 €)
Pauschale je Einsatz im Nachtdienst sowie an Wochenenden/Feiertagen (außerhalb von LK 17a).
(Vergütung 10,73 €)
Hinweis: Die Einsatzpauschale ist bei jedem Einsatz (mit Ausnahme von LK 19) abrechenbar; weitere Einschränkungen gelten u. a. in bestimmten Wohn-/Einrichtungsformen.
Versorgung/Betreuung in WG-Strukturen: umfasst alle Leistungen der LK 01–16 sowie LK 20 (für Pflegegrad 4 und 5)
(Vergütung 188,38 €)
Bei zeitweiser Abwesenheit des Pflegebedürftigen von mehr als 6 Stunden ist der halbe Tagessatz abrechnungsfähig
(Vergütung 94,19 €)
Betreuung und Unterstützung im Alltag – Inhalte und Zeitansatz werden im Pflegevertrag vereinbart.
Beispiele:
- Begleitung (z. B. zu Freunden/Verwandten, Spaziergänge, kulturelle/religiöse/sportliche Veranstaltungen, Behörden)
- Unterstützung (z. B. Spiel/Hobby, Haustiere, emotionale Belastungen, Kontaktpflege, Zukunftsplanung)
- Beaufsichtigung (z. B. Sicherheit vermitteln, Gefährdungen reduzieren, Orientierungshilfen)
- Hilfen (z. B. Erinnern, Gesprächsbeteiligung, Tagesablauf/Tagesstruktur, kognitiv fördernde Maßnahmen, Tag-Nacht-Rhythmus)
- Unterstützung bei Dienstleistungen/Organisation (z. B. Haushaltshilfen/Notrufsysteme/Fahrdienste, Anträge/Bank, Terminorganisation)
Hinweis: LK 20 ist einzeln, neben LK 01–16 sowie mehrfach in einem Einsatz abrechenbar.
(Vergütung 8,26 €)